export const instrumentWithLongContent = { id: 'SW5zdHJ1bWVudE5vZGU6Nzkz', title: 'Handlungsfähigkeit und Urteilsfähigkeit', intro: '', slug: 'my-instrument', language: 'de', bookmarks: [], type: { id: 'SW5zdHJ1bWVudFR5cGVOb2RlOjIy', name: 'Recht', category: { id: 'SW5zdHJ1bWVudENhdGVnb3J5Tm9kZToy', name: 'Gesellschaft', foreground: '#0F7CAC', background: '#DBEEF6', __typename: 'InstrumentCategoryNode', }, type: 'recht', __typename: 'InstrumentTypeNode', }, contents: [ { id: '7a2783cf-85b9-48bd-bc63-7ebd58da0816', type: 'section_title', value: { text: 'Handlungsfähigkeit', }, }, { id: 'ec0810ef-2800-4ba5-a70f-d81d4703fa13', type: 'text_block', value: { text: '
Wenn eine Person etwas kauft oder mietet, dann geht sie ein Rechtsverhältnis mit einer anderen Vertragspartei (Verkäuferin oder Vermieter) ein. Berechtigt dazu sind alle Menschen, die volljährig und urteilsfähig sind. Sie sind rechtlich gesehen voll handlungsfähig. Aber nicht alle Menschen, die etwas kaufen oder mieten möchten, erfüllen diese Voraussetzungen. Wir unterscheiden deshalb folgende Abstufungen:
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Da die Urteilsfähigkeit also die Voraussetzung für sämtliche rechtliche Handlungen ist, schauen wir uns die Voraussetzungen (= Bedingungen) der Urteilsfähigkeit genauer an:
', }, }, { id: '50a3f4fc-c150-4450-bcf4-57ee11ff3462', type: 'text_block', value: { text: 'Urteilsfähig ist eine Person, wenn sie bezüglich einer Rechtshandlung über eine recht grosse Erfahrung verfügt und die Folgen dieser Handlung eher gering sind.
Nicht urteilsfähig ist eine Person, wenn sie bezüglich einer Rechtshandlung über eine geringe Erfahrung verfügt und die Folgen dieser Handlung eher gross sind.
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Fall 1: Die minderjährige Person ist urteilsfähig und es liegt eine Einwilligung der gesetzlichen Vertreter (Eltern, Beistand usw., auch nachträglich möglich) vor.
Fall 2: Wenn die gesetzlichen Vertreter nicht einwilligen: Minderjährige Person ist urteilsfähig und sie verfügt aber über die nötigen finanziellen Mittel (Taschengeld, Lohn, Geschenke), um die Sache zu bezahlen.
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